WEITERE RECHTSGEBIETE
Wir beraten Sie gerne und kompetent auch in weiteren Rechtsgebieten.
Unter anderem im:
- Arzthaftungsrecht
- Baurecht
- Bußgeldrecht
- Erbrecht (Testament, Erbvertrag)
- Familienrecht (Ehevertrag, Scheidung, Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Sorgerecht, Umgangsrecht)
- Gesellschaftsrecht
- Handelsrecht
- Immobilienrecht
- Inkasso und Mahnwesen (Forderungseinzug, außergerichtliche Mahnschreiben, gerichtliches Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung)
- Medizinrecht
- Nachbarschaftsrecht
- Sozialrecht
- Strafrecht
- Wettbewerbsrecht
- Wohnungseigentumsrecht
BUSSGELDRECHT
Sie haben eine Geschwindigkeitsüberschreitung, einen Rotlichtverstoß, eine Trunkenheitsfahrt oder eine sonstige Ordnungswidrigkeit begangen?
Dann gilt zunächst einmal: Ruhe bewahren, keine vorschnelle Aussage machen und so frühzeitig wie möglich Rechtsrat durch einen Anwalt einholen. Sollten Sie beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung nicht unmittelbar vor Ort angehalten

worden und nicht Halter des Fahrzeuges sein, wird regelmäßig zunächst einmal der Halter des Fahrzeuges einen
(Zeugen-)Anhörungsbogen erhalten. Zu diesem Zeitpunkt sollte bereits rechtzeitig Rechtsrat eingeholt werden, da auf diese Art und Weise gegebenenfalls vermieden werden kann, dass gegen den Betroffenen selbst überhaupt ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird, so dass Verjährung des Bußgeldvorwurfs gegen den Betroffenen eintritt.
Auch hier heißt folglich die Devise: Rechtszeitig Rechtsrat durch einen Profi einholen.
Wir sind bereits seit Jahrzehnten erfahrene Vertrauensanwälte des ACE (Auto Club Europa e. V.).
ERBRECHT
Damit ihr letzter Wille auch in Erfüllung geht, sollten Sie es nicht auf die gesetzliche Erbfolge ankommen lassen, sondern Ihren Nachlass rechtzeitig regeln, damit Ihre eigenen, höchstpersönlichen Vorstellungen, wer, was und/oder wie viel von Ihrem Nachlass erhält, Berücksichtigung finden. Hier bietet sich in erster Linie unter rechtsanwaltlicher Beratung ein in der Regel gegenüber dem notariell beurkundeten Testament oder dem notariell beurkundeten Erbvertrag kostengünstigeres eigenhändig geschriebenes und unterschriebenes Testament an.
Sind Sie Erbe, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigter, so helfen wir Ihnen gerne und kompetent auch bei der Durchsetzung der Ihnen zustehenden erbrechtlichen Ansprüche weiter.
FAMILIENRECHT
Wenn man heiratet, wird nach der Devise „bis das der Tod uns scheidet“ oftmals der Gedanke, dass die Ehe auch zu Lebzeiten beendet werden könnte, verdrängt. Dies ist unter Berücksichtigung der Statistiken (der Scheidungsquote) nicht ratsam, oder wollen Sie Ihr Schicksal im Falle einer späteren Trennung und Scheidung tatsächlich „in die Hände des Gerichts“ legen? Wir raten im Interesse beider Eheleute dazu, vor Heirat einen Ehevertrag zu schließen, damit Sie es sind, die die Regeln aufstellen und Inhalte vorgeben, sollte es wider Erwarten zu einer lebzeitigen Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommen.
Im Falle der Trennung und späteren Scheidung stehen regelmäßig die Emotionen der beteiligten Eheleute im Vordergrund. Dies, obwohl neben der Scheidung als solcher unterschiedlichste Rechtsfragen einer sachlichen, kompetenten Beratung bedürfen. Dazu zählen insbesondere die Vermögensauseinandersetzung/der Zugewinnausgleich, Fragen des Sorge-/Umgangsrechts im Hinblick auf gemeinsame Kinder, Fragen des Kindesunterhalts sowie des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts sowie Fragen des Versorgungsausgleichs (das heißt der Regelung des Ausgleichs gesetzlicher wie privater Rentenanwartschaften).
Sprechen Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch an.
INKASSO- UND MAHNWESEN
Unser Stammklientel nutzt bereits überwiegend unser umfassendes, professionelles Inkasso- und Mahnwesen.
Haben Sie offene Rechnungsforderungen, die von Ihren Kunden/Schuldnern trotz außergerichtlicher Mahnung unter Setzung einer letzten Frist zur Zahlung nicht beglichen werden?
Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne, die Ihnen zustehenden Forderungen einschließlich außergerichtlich entstandener Mahnkosten, Verzugszinsen und infolge des Verzuges Ihres Kunden/Ihres Schuldners auch als Verzugsschaden zu tragender Rechtsanwaltsgebühren einzutreiben. Und zwar durch ein langjährig erprobtes professionelles Inkasso- und Mahnwesen; außergerichtliche Mahnschreiben sowie ein gegebenenfalls sich anschließendes gerichtliches Mahnverfahren bis hin zur Zwangsvollstreckung (nebst Lohn-/Gehaltspfändung, Kontenpfändung, etc.).
Wir benötigen nur Rechnung und Mahnung und Sie haben mit nichts mehr etwas zu tun. Wir kümmern uns vollumfänglich um Ihr Inkasso- und Mahnwesen.
KONTAKT
Rechtsanwalt
Dr. Kai Sturm
Gerichtstraße 15
42651 Solingen
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