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ARBEITSRECHT

RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IM ARBEITSRECHT


Das Arbeitsverhältnis ist als Dauerschuldverhältnis grundsätzlich langfristig angelegt. Sobald bei Begründung eines Arbeitsverhältnisses oder im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses Problemstellung auftreten, sollte insbesondere arbeitgeberseits so früh wie möglich Rechtsrat eingeholt werden, noch lange bevor der Rechtsanwalt nach außen hin in Erscheinung tritt. Nur so können rechtssicher Arbeitsverträge und allgemeine Geschäftsbedingungen gestaltet und rechtswirksam beispielsweise Abmahnungen und Kündigungen (Beendigungs- oder Änderungskündigungen) vorbereitet werden. Einzig und allein auf diese Art und Weise wird im Rahmen eines sich später gegebenenfalls anschließenden arbeitsgerichtlichen Verfahrens hinreichende Erfolgsaussicht bestehen.

Arbeitnehmer ihrerseits sollten sich auch frühzeitig, sobald sich Problemstellungen bei Abschluss eines Arbeitsvertrages oder im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ergeben, beraten lassen. Es gibt diverse Fristen, die Arbeitnehmer einzuhalten haben, obwohl sie diese im Einzelfall gar nicht kennen. Im Falle des Zugangs einer Kündigung muss unverzüglich gehandelt werden. Es gilt eine 3-Wochenfrist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage. Auch im Rahmen der Gelendmachung weiterer Ansprüche, wie beispielsweise von Gehaltsansprüchen, Überstundenvergütungsansprüchen, Urlaubsabgeltungsansprüchen, etc., können arbeitsvertragliche oder tarifvertragliche Ausschlussfristen gelten.

Insgesamt raten wir dringend, so frühzeitig wie möglich einen Anwalt zu konsultieren. Herr Rechtsanwalt Dr. Kai Sturm ist als Fachanwalt für Arbeitsrecht spezialisiert auf dem Gebiet des Arbeitsrechts.

Mandanten mit Fragen zum Arbeitsrecht beraten wir insbesondere in folgenden Fällen:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • Arbeitsrecht
  • Arbeitszeit
  • Aufhebungsvertrag
  • Betriebsübergang
  • Gehalt-/Lohn
  • Kündigung
  • Kündigungsschutzklage
  • Mobbing
  • Urlaub
  • Versetzung
  • Zeugnis
Kontakt

Rechtsanwalt
Dr. Kai Sturm
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42651 Solingen

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