Familienrecht
Wenn man heiratet, wird nach der Devise „bis das der Tod uns scheidet“ oftmals der Gedanke, dass die Ehe auch zu Lebzeiten beendet werden könnte, verdrängt. Dies ist unter Berücksichtigung der Statistiken (der Scheidungsquote) nicht ratsam, oder wollen Sie Ihr Schicksal im Falle einer späteren Trennung und Scheidung tatsächlich „in die Hände des Gerichts“ legen? Wir raten im Interesse beider Eheleute dazu, vor Heirat einen Ehevertrag zu schließen, damit Sie es sind, die die Regeln aufstellen und Inhalte vorgeben, sollte es wider Erwarten zu einer lebzeitigen Beendigung der ehelichen Lebensgemeinschaft kommen.
Im Falle der Trennung und späteren Scheidung stehen regelmäßig die Emotionen der beteiligten Eheleute im Vordergrund. Dies, obwohl neben der Scheidung als solcher unterschiedlichste Rechtsfragen einer sachlichen, kompetenten Beratung bedürfen. Dazu zählen insbesondere die Vermögensauseinandersetzung/der Zugewinnausgleich, Fragen des Sorge-/Umgangsrechts im Hinblick auf gemeinsame Kinder, Fragen des Kindesunterhalts sowie des Trennungs- und nachehelichen Unterhalts sowie Fragen des Versorgungsausgleichs (das heißt der Regelung des Ausgleichs gesetzlicher wie privater Rentenanwartschaften).
Sprechen Sie uns für ein erstes Beratungsgespräch an.