VERTRAGSRECHT
RECHTSBERATUNG UND -VERTRETUNG IM VERTRAGSRECHT
Verträge können eine Vielzahl von Dingen im Leben regeln. Ein Klassiker ist der Autokauf. Ist das gekaufte Auto mangelhaft, ist eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären. Es ist zu unterscheiden, ob ein neues oder ein gebrauchtes Auto gekauft worden und ob dieses von einem Unternehmer oder von einem Privatmann gekauft worden ist. Sodann gilt es zu klären, ob in einem Kaufvertrag oder in einbezogenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gewährleistungsansprüche – wirksam oder nicht – ausgeschlossen worden sind. Grundsätzlich steht dem Käufer nach Klärung vorbenannter Fragen zunächst einmal ein Anspruch auf Nachbesserung und gegebenenfalls erst später nach weiteren Schritten ein Anspruch auf Rückabwicklung des Kaufvertrages zu. Es gibt aber auch andere, verschiedene Gewährleistungsansprüche. Nicht nur beim Autokauf, sondern auch bei anderen Kaufverträgen, Werkverträgen, Mietverträgen, Pachtverträgen, etc., stellen sich ähnliche Rechtsfragen, die dringend sorgfältiger und kompetenter rechtsanwaltlicher Prüfung bedürfen.
Hierfür stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung.